Weichen-Bestandteile

Weichenzungen (1)

Die Weichenzungen sind die verstellbaren Teile der Weiche, die die Richtung des Zuges bestimmen. Sie liegen zwischen der rechten und der linken Backenschiene vor dem Herzstück.

Durch Bewegen der Weichenzungen kann die Weiche umgestellt werden. Der bewegliche Teil der Weichenzungen liegt auf Gleitstuhlplatten auf, die auch Rippenplatten genannt werden. Wegen des hohen Wartungsaufwands werden im Bereich der Deutschen Bahn AG heute vermehrt wartungsarme Zungenrollvorrichtungen unterschiedlicher Bauart eingebaut.

schwellenrost

Backenschienen (2) / Radlenker (3)

Die Schienen, an denen die Weichenzungen anliegen, nennt man Backenschienen. Da das Rad im Bereich des Herzstücks über eine Lücke in der Schiene rollt (außer bei beweglichen Herzstücken) und damit keine Seitenführung mehr hat, muss der Radsatz besonders geführt werden. Dies geschieht durch die an der jeweils gegenüberliegenden Schiene angebrachten Radlenker. Die Lauffläche des Rades liegt während des Überfahrens dieser Lücke üblicherweise durchgehend auf Herzstückspitze und/oder Flügelschiene auf. Manchmal kann dies jedoch aufgrund der Weichen- bzw. Kreuzungsgeometrie nicht (ausreichend) sichergestellt werden, wodurch spezielle Konstruktionen nötig sind.

Herzstück (4)

Das Herzstück ist ein Element im Schienenbau und zusammenfassende Bezeichnung für die Herzstückspitze und die beiden Flügelschienen. An einer Weiche werden zwei Gleise vereinigt oder getrennt. Die innenliegenden Stränge der Gleise schneiden sich und müssen unterbrochen werden, damit der Spurkranz eines Rades, das die andere Schiene befährt, unbeeinträchtigt durchlaufen kann. Diese Stelle heißt Herzstück. Bei einer Kreuzung gibt es dementsprechend vier Herzstücke (wobei jene in den Kreuzungspunkten der äußeren Schienen einen Winkel >90° haben)

Weichenschwellen (5)

Weichen liegen auf besonderen Weichenschwellen. Diese sind länger als normale Schwellen und können aus Holz, Stahl oder Stahl(Spann-)beton bestehen. Bei den heutigen Neubauten auf dem Gebiet der DB AG werden vorrangig Betonweichenschwellen eingebaut. Diese zeichnen sich durch ein wesentlich höheres Eigengewicht mit einer höheren Lagestabilität aus. Allerdings führen Betonweichenschwellen bei Entgleisungen zu erheblichen Schäden an Eisenbahnwagen und Triebfahrzeugen. Daher werden im Bahnhofsbereich oder auf Gleisen mit Rangierverkehr oft Holzschwellen bevorzugt.

Weichenstellvorrichtung (6) / Weichenlaterne (7)

An der Spitze der Weiche ist die Stellvorrichtung (Weichenantrieb oder Handstellvorrichtung bei ortsgestellten Weichen) angebracht, mit der die Weichenzungen bewegt und in der Endlage festgehalten werden. Dabei werden die Weichenzungen durch den Klammer-Spitzenverschluss fixiert. Bei langen Weichen und insbesondere Hochgeschwindigkeitsweichen sind zusätzliche, über die Länge der Weiche verteilte Stellvorrichtungen mit Verschlüssen erforderlich.

Mit der Stellvorrichtung ist oft ein Weichensignal verbunden, das die Lage der Weiche von weitem erkennbar macht. Müssen ortsgestellte Weichen gegen unbeabsichtigtes Umstellen gesichert werden, sind diese durch ein Weichenschloss, Handverschluss oder Weichenriegel gesichert. Wird eine Weiche mit einem mechanischen Weichenantrieb ausgerüstet, ist bei mechanischen Stellwerken je nach Stellentfernung auch hier ein Weichenriegel erforderlich.

Der Weichenverschluss ist zwischen der Stellvorrichtung und jeder der beiden Weichenzungen eingebaut. Er dient einerseits dazu, die anliegende Zunge an der Backenschiene festzuhalten um zu verhindern, dass sie durch Spannungen in der Weichenzunge oder von außen einwirkende Kräfte (z. B. durch Schläge der Radkränze) bewegt wird und andererseits dazu, die abliegende Zunge im ausreichenden Abstand zur anderen Backenschiene zu halten. Weichen mit kleinen Bogenradien und entsprechend kurzen Zungen erhalten nur den Verschluss an der Weichenspitze. Weichen mit größeren Radien (in Deutschland ab 500 m, teilweise ab 300 m Radius) erhalten einen oder mehrere weitere Verschlüsse (Mittelverschlüsse oder Gabelverschlüsse) um auf der gesamten Länge der beweglichen Zungen die erforderliche Spurweite zu gewähren und dabei die anliegende Zunge zu verschließen, bzw. die abliegende Zunge auf der beweglichen Länge im erforderlichen Abstand zur anderen Backenschiene zu verschließen. Die Verschlüsse werden über Gestänge mit dem Antrieb verbunden. Bei sehr großen Radien erhalten sie eigene Antriebe, welche beim Umstellen gemeinsam angesteuert werden. Der Weichenverschluss ist in der Regel so konstruiert, dass die Weiche mit geringer Geschwindigkeit (Vmax ≤ 40 km/h) vom Herzstück her aufgefahren werden kann (die falsch liegende Weiche wird stumpf befahren), ohne dass dieses zu einer Entgleisung oder Beschädigung führt.

Geriegelte Weichen und Weichen, die mit Geschwindigkeiten über 160 km/h befahren werden (diese erhalten nichtauffahrbare Antriebe), sind trotz des prinzipiell auffahrbaren Weichenverschlusses nicht auffahrbar. Wird eine solche Weiche dennoch aufgefahren, entstehen in jedem Fall schwere Schäden. Bewegliche Herzstückspitzen sind prinzipbedingt ebenfalls nicht auffahrbar. Nicht auffahrbare ferngestellte Weichen erhalten deshalb eine Überwachungseinrichtung, die eine Störungsmeldung auslöst, wenn ein Fahrzeug auf die falsch stehende Weiche zuläuft.

Zusatzeinrichtungen (8)

Ein rot-weißer Pflock / Schienenstück oder auch Betonkegel, Grenzzeichen genannt, zeigt zwischen dem Stamm- und dem Zweiggleis den Ort an, ab dem sich, ständen auf beiden Gleisen Fahrzeuge jeweils höchster zugelassener Breite, diese berühren würden.

Darüber hinaus kann auch eine Weichenheizung installiert sein. Diese befindet sich im Zungenbereich und im Bereich von beweglichen Herzstücken und soll ein Zusammenfrieren der beweglichen Teile (Zunge und Backenschiene) verhindern.

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Eisenbahnweiche aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.

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Weichen-Bestandteile

Weichenzungen (1)

Die Weichenzungen sind die verstellbaren Teile der Weiche, die die Richtung des Zuges bestimmen. Sie liegen zwischen der rechten und der linken Backenschiene vor dem Herzstück.

Durch Bewegen der Weichenzungen kann die Weiche umgestellt werden. Der bewegliche Teil der Weichenzungen liegt auf Gleitstuhlplatten auf, die auch Rippenplatten genannt werden. Wegen des hohen Wartungsaufwands werden im Bereich der Deutschen Bahn AG heute vermehrt wartungsarme Zungenrollvorrichtungen unterschiedlicher Bauart eingebaut.

schwellenrost

Backenschienen (2) / Radlenker (3)

Die Schienen, an denen die Weichenzungen anliegen, nennt man Backenschienen. Da das Rad im Bereich des Herzstücks über eine Lücke in der Schiene rollt (außer bei beweglichen Herzstücken) und damit keine Seitenführung mehr hat, muss der Radsatz besonders geführt werden. Dies geschieht durch die an der jeweils gegenüberliegenden Schiene angebrachten Radlenker. Die Lauffläche des Rades liegt während des Überfahrens dieser Lücke üblicherweise durchgehend auf Herzstückspitze und/oder Flügelschiene auf. Manchmal kann dies jedoch aufgrund der Weichen- bzw. Kreuzungsgeometrie nicht (ausreichend) sichergestellt werden, wodurch spezielle Konstruktionen nötig sind.

Herzstück (4)

Das Herzstück ist ein Element im Schienenbau und zusammenfassende Bezeichnung für die Herzstückspitze und die beiden Flügelschienen. An einer Weiche werden zwei Gleise vereinigt oder getrennt. Die innenliegenden Stränge der Gleise schneiden sich und müssen unterbrochen werden, damit der Spurkranz eines Rades, das die andere Schiene befährt, unbeeinträchtigt durchlaufen kann. Diese Stelle heißt Herzstück. Bei einer Kreuzung gibt es dementsprechend vier Herzstücke (wobei jene in den Kreuzungspunkten der äußeren Schienen einen Winkel >90° haben)

Weichenschwellen (5)

Weichen liegen auf besonderen Weichenschwellen. Diese sind länger als normale Schwellen und können aus Holz, Stahl oder Stahl(Spann-)beton bestehen. Bei den heutigen Neubauten auf dem Gebiet der DB AG werden vorrangig Betonweichenschwellen eingebaut. Diese zeichnen sich durch ein wesentlich höheres Eigengewicht mit einer höheren Lagestabilität aus. Allerdings führen Betonweichenschwellen bei Entgleisungen zu erheblichen Schäden an Eisenbahnwagen und Triebfahrzeugen. Daher werden im Bahnhofsbereich oder auf Gleisen mit Rangierverkehr oft Holzschwellen bevorzugt.

Weichenstellvorrichtung (6) / Weichenlaterne (7)

An der Spitze der Weiche ist die Stellvorrichtung (Weichenantrieb oder Handstellvorrichtung bei ortsgestellten Weichen) angebracht, mit der die Weichenzungen bewegt und in der Endlage festgehalten werden. Dabei werden die Weichenzungen durch den Klammer-Spitzenverschluss fixiert. Bei langen Weichen und insbesondere Hochgeschwindigkeitsweichen sind zusätzliche, über die Länge der Weiche verteilte Stellvorrichtungen mit Verschlüssen erforderlich.

Mit der Stellvorrichtung ist oft ein Weichensignal verbunden, das die Lage der Weiche von weitem erkennbar macht. Müssen ortsgestellte Weichen gegen unbeabsichtigtes Umstellen gesichert werden, sind diese durch ein Weichenschloss, Handverschluss oder Weichenriegel gesichert. Wird eine Weiche mit einem mechanischen Weichenantrieb ausgerüstet, ist bei mechanischen Stellwerken je nach Stellentfernung auch hier ein Weichenriegel erforderlich.

Der Weichenverschluss ist zwischen der Stellvorrichtung und jeder der beiden Weichenzungen eingebaut. Er dient einerseits dazu, die anliegende Zunge an der Backenschiene festzuhalten um zu verhindern, dass sie durch Spannungen in der Weichenzunge oder von außen einwirkende Kräfte (z. B. durch Schläge der Radkränze) bewegt wird und andererseits dazu, die abliegende Zunge im ausreichenden Abstand zur anderen Backenschiene zu halten. Weichen mit kleinen Bogenradien und entsprechend kurzen Zungen erhalten nur den Verschluss an der Weichenspitze. Weichen mit größeren Radien (in Deutschland ab 500 m, teilweise ab 300 m Radius) erhalten einen oder mehrere weitere Verschlüsse (Mittelverschlüsse oder Gabelverschlüsse) um auf der gesamten Länge der beweglichen Zungen die erforderliche Spurweite zu gewähren und dabei die anliegende Zunge zu verschließen, bzw. die abliegende Zunge auf der beweglichen Länge im erforderlichen Abstand zur anderen Backenschiene zu verschließen. Die Verschlüsse werden über Gestänge mit dem Antrieb verbunden. Bei sehr großen Radien erhalten sie eigene Antriebe, welche beim Umstellen gemeinsam angesteuert werden. Der Weichenverschluss ist in der Regel so konstruiert, dass die Weiche mit geringer Geschwindigkeit (Vmax ≤ 40 km/h) vom Herzstück her aufgefahren werden kann (die falsch liegende Weiche wird stumpf befahren), ohne dass dieses zu einer Entgleisung oder Beschädigung führt.

Geriegelte Weichen und Weichen, die mit Geschwindigkeiten über 160 km/h befahren werden (diese erhalten nichtauffahrbare Antriebe), sind trotz des prinzipiell auffahrbaren Weichenverschlusses nicht auffahrbar. Wird eine solche Weiche dennoch aufgefahren, entstehen in jedem Fall schwere Schäden. Bewegliche Herzstückspitzen sind prinzipbedingt ebenfalls nicht auffahrbar. Nicht auffahrbare ferngestellte Weichen erhalten deshalb eine Überwachungseinrichtung, die eine Störungsmeldung auslöst, wenn ein Fahrzeug auf die falsch stehende Weiche zuläuft.

Zusatzeinrichtungen (8)

Ein rot-weißer Pflock / Schienenstück oder auch Betonkegel, Grenzzeichen genannt, zeigt zwischen dem Stamm- und dem Zweiggleis den Ort an, ab dem sich, ständen auf beiden Gleisen Fahrzeuge jeweils höchster zugelassener Breite, diese berühren würden.

Darüber hinaus kann auch eine Weichenheizung installiert sein. Diese befindet sich im Zungenbereich und im Bereich von beweglichen Herzstücken und soll ein Zusammenfrieren der beweglichen Teile (Zunge und Backenschiene) verhindern.

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Eisenbahnweiche aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.

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